Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der EVER-App - Early Access

Stand: Juli 2025

1. Geltungsbereich
  • Diese AGB gelten für die Nutzung der digitalen Plattform „EVER“ (nachfolgend „App“) der EVER Health GmbH, Goethestraße 5, 35633 Lahnau, HRB 9344.
  • Sie gelten für alle Nutzer, sowohl für Privatpersonen (Verbraucher i. S. d. § 13 BGB) als auch für Fachleute (Therapeuten, Coaches, Ärzte), die als Unternehmer (§ 14 BGB) handeln.
2. Vertragsgegenstand
  • EVER bietet mit der App eine digitale Plattform zur Verwaltung von Gesundheitsprotokollen auf Basis von Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Fachleute können ihre Kunden/Patienten unterstützen.
  • Zugang im Rahmen eines kostenlosen Early Access Programms:
    • Kein Anspruch auf Nutzung oder bestimmte Funktionen.
    • Ziel ist die Evaluierung und Verbesserung des Produkts.
    • Nutzer werden ermutigt, Feedback zu geben.
3. Registrierung & Zertifikatsvalidierung
  • Registrierung ist für alle Nutzer erforderlich.
  • Fachleute (Therapeuten, Coaches, Ärzte) müssen ein gültiges Zertifikat oder eine Lizenz hochladen.
  • EVER prüft Berechtigungsnachweise und kann den Zugang verweigern.
  • Privatpersonen sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen.
4. Pflichten der Nutzer
  • Angaben müssen vollständig und korrekt sein; Änderungen sind sofort zu aktualisieren.
  • Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Nutzung nur im Einklang mit geltendem Recht und diesen AGB.
  • Keine Inhalte hochladen, die Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind.
  • Nutzung bestimmter Funktionen (z. B. Verwaltung von Kundenprotokollen) ist verifizierten Fachleuten vorbehalten.
  • Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der [Datenschutzrichtlinie] geregelt.
5. Verfügbarkeit und Änderungen
  • App wird nach aktuellem Entwicklungsstand bereitgestellt.
  • Keine Garantie auf ständige Verfügbarkeit oder bestimmte Funktionen.
  • EVER kann App oder Early Access jederzeit ändern, weiterentwickeln oder einstellen.
  • Nutzer werden vor Einführung eines kostenpflichtigen Modells informiert.
6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
  • Alle Inhalte und Funktionen sind urheberrechtlich geschützt.
  • Nutzer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung während des Early Access.
  • Verboten ohne schriftliche Zustimmung: Kopieren, Weiterverbreiten, kommerzielle Nutzung.
  • Inhalte, die Nutzer hochladen (z. B. Protokolle, Daten), bleiben in deren Eigentum.
  • EVER darf diese Inhalte technisch verarbeiten und speichern, soweit für die Vertragserfüllung notwendig.
7. Haftung
  1. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer in folgenden Fällen:
    • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
    • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (dann beschränkt auf vorhersehbaren, typischen Schaden)
  2. Im Übrigen gilt das gesetzliche Haftungsrecht, einschließlich Produkthaftungsgesetz.
  3. Keine Haftung für Leistungen Dritter, wenn Nutzer ein gesondertes Vertragsverhältnis eingehen.
    • EVER haftet nur für eigenes Verschulden bei Auswahl/Überwachung dieser Drittanbieter.
8. Laufzeit und Beendigung
  • Vertrag beginnt mit Registrierung und läuft auf unbestimmte Zeit.
  • Nutzer können ihr Konto jederzeit in der App kündigen.
  • EVER kann Konten aus wichtigem Grund (z. B. Missbrauch, fehlende Qualifikation) sperren oder löschen.
  • Unterschiedliche Nutzerrollen können unterschiedliche Zugänge haben.
9. Rückmeldung
  • EVER darf freiwillig eingesandtes Feedback in anonymisierter Form zur Produktverbesserung nutzen.
10. Änderungen der Bedingungen
  • EVER kann AGB für die zukünftige Nutzung ändern.
  • Nutzer werden rechtzeitig informiert.
  • Widersprechen Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten Änderungen als angenommen.
11. Geltendes Recht und Gerichtsstand
  • Es gilt deutsches Recht.
  • Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand (soweit zulässig): Sitz der EVER Health GmbH.
12. Salvatorische Klausel
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  • Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.